Im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes Nr. 6331 müssen für am Arbeitsplatz verwendete Geräte wie Warmwasserkessel, Luftbehälter, Kompressoren, Kräne, Hebezeuge, Gabelstapler, Palettenwagen, Stapelmaschinen usw. regelmäßige Kontrollen gemäß den Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften durchgeführt und Berichte an das IOSB übermittelt werden.
Andernfalls werden rechtliche Schritte gegen Unternehmen eingeleitet, die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen.
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