Prüfpflichtige Arbeitsmittel

Im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes Nr. 6331 müssen für am Arbeitsplatz verwendete Geräte wie Warmwasserkessel, Luftbehälter, Kompressoren, Kräne, Hebezeuge, Gabelstapler, Palettenwagen, Stapelmaschinen usw. regelmäßige Kontrollen gemäß den Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften durchgeführt und Berichte an das IOSB übermittelt werden.

Andernfalls werden rechtliche Schritte gegen Unternehmen eingeleitet, die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen.

Detaillierte Informationen: www.aymakoop.com.tr/belgeler/Periyodik.pdf